Bestuhlungspläne werden für alle Versammlungsstätten benötigt, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen, damit bei einem Notfall das rasche und sichere Verlassen des
Raumes gewährleisten wird.
Dazu gehören alle...
Der Betreiber oder Veranstalter ist für die Erstellung verantwortlich und legt
den Bestuhlungsplan der Behörde zur Genehmigung vor. Die Zahl der
genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten werden und die
Anordnung der dargestellten Plätze nicht geändert werden.
Der Bestuhlungsplan für z.B. Theaterbestuhlung oder Bankettbestuhlung muss gut sichtbar in der Nähe des Haupteinganges aufgehängt werden und beinhaltet z.B. die Plätze für Rollstuhlfahrer, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf
der Rettungswege.
Gerne erstelle ich nach Ihren Wünschen Bestuhlungspläne in verschiedenen Ausfertigungen für verschiedene Anlässe.