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Bestuhlungspläne

Bestuhlungspläne  werden für alle Versammlungsstätten benötigt, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen, damit  bei einem Notfall das rasche und sichere Verlassen des

Raumes gewährleisten wird.

 

Dazu gehören alle...

  • Versammlungsräume für mehr als 200 Personen
  • Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
  • Versammlungsstätten im Freien die mehr als 1000 Besucher fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen (z. B. Umzäunungen) besteht.
  • Stadien, die mehr als 5000 Besucher fassen.

 

Der Betreiber oder Veranstalter ist für die Erstellung verantwortlich und legt

den Bestuhlungsplan der Behörde zur Genehmigung vor. Die Zahl der

genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten werden und die

Anordnung der dargestellten Plätze nicht geändert werden.

Der Bestuhlungsplan für z.B. Theaterbestuhlung oder  Bankettbestuhlung muss gut sichtbar in der Nähe des Haupteinganges aufgehängt werden und beinhaltet z.B. die Plätze für Rollstuhlfahrer, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf

der Rettungswege.

 

Gerne erstelle ich nach Ihren Wünschen Bestuhlungspläne in verschiedenen Ausfertigungen für verschiedene Anlässe.

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© Carmen Kuschel